Private Finanz- und Vermögensplanung

 


Im Mittelpunkt der Vermögensgestaltungsberatung steht in der Regel die Versorgung im Alter. Aufgrund langjährigen Beziehungen zu den Mandanten kennen Steuerberater deren finanzielle Situation meist genau und sehen sich daher in der Lage, eine individuelle Vermögensberatung durchzuführen.

Das Berufsrecht der Steuerberater erlaubt im Übrigen keine Bezahlung auf Erfolgsbasis. Dadurch wird gewährleistet, dass wir eine unabhängige Beratungsleistung erbringen können. Dabei stehen die individuellen Zielvorstellungen und die persönliche Situation unserer Mandanten im Mittelpunkt, und die Beratung ist nicht darauf ausgerichtet, bestimmte Produkte zu verkaufen.

Die Beratungsleistung kann sich beispielsweise aus den folgenden Punkten zusammensetzen:

1. Analyse der Ist-Situation und Bewertung
Die derzeitigen finanziellen Verhältnisse und Lebensumstände des Mandanten werden analysiert sowie die Risikoeinstellung und die Zielvorstellungen ermittelt. Auf der Basis dieser Daten werden etwaige Versorgungslücken aufgezeigt. Gleichzeitig wird unter Berücksichtigung der finanziellen und steuerlichen Situation des Mandanten geprüft, inwieweit die Ziele mit den vorhandenen Mitteln verwirklicht werden können.

2. Entwicklung verschiedener Strategien
Es werden verschiedene Strategien der Vermögensplanung entwickelt. Die einzelnen Strategien werden unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien, wie z.B. Unternehmensverkauf, Ehescheidung oder unter erbschaftsteuerlichen Gesichtpunkten, durchgespielt.

3. Entscheidung des Mandanten für eine Strategie

4. Planung der Umsetzung der Strategie
Für die Umsetzung der Strategie ist ein detaillierter Zeitplan für die einzelnen Aktivitäten aufzustellen.

5. Sukzessive Umsetzung der einzelnen Schritte
Die einzelnen Teilschritte, wie z.B. Unternehmensverkauf oder konkrete Auswahl der Finanzdienstleistungsprodukte, werden sukzessive umgesetzt.